Eine herbe Schlappe für die Gema

In einem am 10. Juni gesprochenen Urteil der BGH heisst es:
"Die Beklagte [GEMA] ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen."
Das Urteil ist aber jetzt erst bekannt geworden:
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...

http://gulli.com/news/gema-unterliegt-vor-dem-bundesgerichtshof-2009-12-...
http://www.nmz.de/online/gema-unterliegt-im-rechtsstreit-mit-einer-werbe...

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